Energiewende: Nur Qualifizierte dürfen GEG-Energieausweise erstellen
Qualifizierung für die Ausstellung von Energieausweisen
Personen, die Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellen möchten, benötigen eine besondere Qualifizierung. Diese Qualifizierung wird durch eine Zulassung nach DIN EN ISO/IEC 17024 "Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren" erworben.
Druckapplikation für die autonome Erstellung von Energieausweisen
Das Infoportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet eine Druckapplikation, die die selbstständige Erstellung von Energieausweisen ermöglicht. Diese Anwendung steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung, die über die erforderliche Zulassung verfügen.
Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
Je nach Gebäudetyp und Verwendungszweck ist entweder ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis erforderlich. Der Energiebedarfsausweis prognostiziert den Energiebedarf eines Gebäudes, während der Energieverbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch abbildet.
Vorteile qualifizierter Energieausweise
Die Erstellung von Energieausweisen durch qualifizierte Personen stellt sicher, dass die Ausweise korrekt und zuverlässig sind. Sie können so dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Klimaschutzziele zu erreichen.
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